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EU Gesetze und Vorschriften

GPSG/PSG, EMV EC EU 2000/55/EG

Das Produktsicherheitsgesetz in der Europäischen Union gültig ab 2004

(Deutschland GPSG, Österreich PSG)

Wichtig für alle Kunden, Anwender, Hersteller & Importeure. Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte. Inkraftsetzung: 1. Mai 2004.

Vorwort

Lassen Sie sich als Verbraucher oder Kunde nicht täuschen. Für sämtliche Produkte gilt das GPSG in allen EU Staaten. Es gibt weder Ausnahmen, noch einen Bestandsschutz für alte Geräte. Prüfzeichen wie TÜV, GS, VDE u. a. garantieren nicht, dass das Produkt damit GPSG gerecht hergestellt ist. Zwingend ist der EMV Nachweis. Der Sicherheitsbeauftragte eines Unternehmens ist verpflichtet den Einhalt der gesetzlichen Vorschriften -Arbeitsschutz zu kontrollieren.

Finger weg vom Elektroschrott!

Produkt mit schlechter Verarbeitung

Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) verpflichtet Hersteller, Importeure und auch Händler nur sichere Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte in den Verkehr zu bringen. Das GPSG richtet sich dabei an diejenigen Personen, die gewerbsmäßig oder im Rahmen einer wirtschaflichen Unternehmung tätig sind.

Das GPSG führt das ehemalige Gerätesicherheitsgesetz (GSG) und Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zusammen. Es dient der Umsetzung der eurüpäischen Produktsicherheitsrichtlinie RL 2001/95/EG in nationales Recht.

Die wichtigsten Änderungen, die sich für Hersteller, Importeure und Händler in Bezug auf das abgelüste GSG und ProdSG ergeben, sind:

  • Das GPSG gilt auch für das Inverkehrbringen von gebrauchten Produkten.
  • Das GPSG begründet besondere Pflichten für den Inverkehrbringer hinsichtlich Marktbeobachtung, Rückrufmanagement und Meldungen über unsichere Produkte für das Inverkehrbringen von Verbraucherprodukten.

Aus der bisherigen Tätigkeit der Arbeitsschutzverwaltung als Marktaufsichtsbehürde ist der folgende Fragen- und Antworten-Katalog entstanden.

Von der Arbeitsschutzverwaltung NRW zusammengestellte Informationen für Händler finden sie hier (Informationen für Händler).

Informationsmaterialien:

Lichttechnische Anlagen, Leuchten, Lichtwerbeanlagen, Leuchtwerbeträger, Arbeitsleuchten, die von Mitarbeitern bedient werden gelten als technische Arbeitsmittel. Dies betrifft insbesondere sog. Leuchtdisplays. Besonders kritisch sind alle Leuchtstoffwerbeträger und Leuchtstofflampen zu betrachten. In den seltensten Fällen, erreichen diese die gesetzlich vorgeschriebene EMV. Die wiederum garantiert, dass keine Elektrosmog erzeugt wird.

Das CE-Zeichen ist kein Prüfzeichen. Jeder sog. Inverkehrbringer haftet wegen begangener Verstöße gegen das GPSG. Abgesehen vom immensen Imageschaden den ein seitens der staatlichen Ämter für Arbeitsschutz angeordneter Rückruf bedeutet, gilt der in einem Mitgliedsland angeordnete Rückruf automatisch für alle Mitgliedsstaaten der EU. Es ist erstaunlich, wie sich in manchen Unternehmen die Überzeugung hält, dass man als Käufer nicht haften würde. Ein fataler Trugschluss: Wenn das Unternehmen XYZ ein importiertes Billigdisplay vom europäischen Importeur erwirbt und dann an eigene XYZ Filialen verteilt oder verteilen lässt, ist damit das Unternehmen XYZ auch der Inverkehrbringer.

Mit welcher Begründung sollte seitens der Einkaufsabteilung gerechtfertigt werden, dass für eine vermeintliche Ersparnis von z.B. € 300 bei der Anschaffung von DINA1 Leuchtdisplay, Kunden und Mitarbeiter gleichermaßen gravierenden Gesundheitsgefahren ausgesetzt werden?

Europäische Richtlinie 2000/55/EG

Technische Vorschriften EU: Vorschaltgeräte Auszug VS-VT

Im Februar 2003 hatten wir über die von der Europäischen Union verabschiedete Vorschaltgeräte-Richtlinie 2000/55/EG zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes unterrichtet. Im Herbst dieses Jahres trat die zweite Stufe der Verbannung von magnetischen Vorschaltgeräten in Kraft. Das bedeutet, dass ab 21.11.2005 keine Vorschaltgeräte der CELMA Energie-Klassifizierung C (EEI=C) mehr im Europäischen Markt in Verkehr gebracht werden dürfen. Die staatliche Gesetzgebung bezüglich des Verkaufs von existierenden OEM-Lagerbeständen von Vorschaltgeräten und Leuchten unterscheidet sich in den einzelnen Ländern der Europäischen Gemeinschaft. Der größte Teil der staatlichen Gesetzgeber akzeptiert, dass existierende Lagerbestände von Vorschaltgeräten und Leuchten mit Vorschaltgeräten, welche vor dem 21. November 2005 in den Markt gebracht wurden, auch nach dem 21. November 2005 abverkauft werden künnen. Da her werden wesentlich mehr VTFL, als bisher eingesetzt werden. VTFL Inverter betrifft es nicht!

Fallbeispiele für behördlich angeordnete Rückrufe.

Die betroffenen Unternehmen, wie z.B. ein Displayimporteur, haben trotz angeordneten Rückrufs diesen nicht veröffentlicht!

Das mutete ein internationaler Modekonzern tatsächlich im deutschen Einzelhandel Kunden und Mitarbeitern zu:

Produktionsmangel

Diese Billigteile können durch elektromagnetische Strahlung
einen Herzschrittmacher beeinflusst und somit ursächlich
zum Ableben des Patienten geführt haben.

Produktionsmangel

Produktionsmangel

Dieses billige Aludisplay garantiert
dem Anwender Schneid- und
Quetschverletzungen!

Bauteil mit Mängeln

Den Stromschlag gibt es
garantiert dazu.

Verstoß gegen das GPSG/PSG

Offen liegende Basisisolierungen.
Der mögliche Zugang zu
basisisolierten Teilen ist
grundsätzlich verboten.
Ein Prüffinger Test ist z.B.
beim TÜV Rheinland möglich.

Verstoß gegen das GPSG/PSG
Verstoß gegen das GPSG/PSG